FG Nürnberg: Unentgeltliche Zuwendung an GmbH kann mehrfach besteuert werden
Das FG Nürnberg hat im rechtskräftigen Urteil vom 29.7.2010 – 4 K 392/2009 – entschieden: Eine unentgeltliche Zuwendung an eine GmbH kann sowohl als körperschaftsteuerliche Betriebseinnahme als auch schenkungsteuerlich als Erwerb besteuert werden. Eine gegen die Verfassung verstoßende Doppelbesteuerung der Zuwendung wird dadurch nicht begründet, sondern eine zulässige Doppelbelastung.
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2011-726-6 unter www.betriebs-berater.de