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Steuerrecht
27.02.2012
Steuerrecht
FG Münster: Unentgeltliche Verpachtung bei Betriebsaufspaltung

Das FG Münster hat im Urteil vom 11.1.2012 – 10 K 4592/08 E – entschieden: Die unentgeltliche Verpachtung im Rahmen einer Betriebsaufspaltung führt zur Anwendung von § 3c Abs. 2 EStG (Halbabzugsverbot). Anders als § 3c Abs. 1 EStG setzt die Anwendung des § 3c Abs. 2 S. 1 EStG keinen unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang voraus. Es genügt vielmehr jede objektive kausale oder finale Verknüpfung. Nicht ausreichend ist eine rein lose Verknüpfung. Das FG hat die Revision zugelassen (BFH-Az. bei Redaktionsschluss noch nicht bekannt).
(Quelle: Mitteilung FG Münster vom 15.2.2012)

Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2012-542-4 unter www.betriebs-berater.de

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