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Steuerrecht
15.09.2010
Steuerrecht
Bundesregierung: Uneinigkeit über DBA Singapur

Union und FDP streiten über die Verhandlungsposition Deutschlands bei den Verhandlungen mit Singapur über ein DBA nach OECD-Standard zur Vermeidung von Steuerhinterziehung. Würde das DBA mit den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) als Muster dienen, müssten deutsche Unternehmen, die dort tätig sind, ihre in den VAE erzielten Gewinne in Deutschland versteuern; die im Ausland gezahlte Steuer würde angerechnet. Dieses Anrechnungsverfahren favorisiert Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble. Der Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle präferiert hingegen eine Steuerfreistellung, wonach Gewinne deutscher Unternehmen in Singapur nur dort (zu extrem niedrigen Sätze) zu versteuern sind. Das Anrechnungsverfahren benachteiligt deutsche Firmen gegenüber Staaten wie Frankreich, das eine Steuerfreistellung vorgesehen hat. Eine Steuerfreistellung birgt allerdings die Gefahr, dass Steuerfluchtgeld legalisiert wird, da dieses in Deutschland legal steuerfrei bleibt. Die SPD hat für den 29.9.2010 eine Sondersitzung des Finanzausschusses zu dem Thema beantragt.

(HB vom 14.9.2010, S. 16)

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