BFH: Unberechtigter Steuerausweis bei Kleinbetragsrechnungen eines Kleinunternehmers – Methoden zur Auslegung einer Rechtsnorm
Der BFH hat mit Urteil vom 25.9.2013 - XI R 41/12 - wie folgt entschieden: Weist ein zum gesonderten Steuerausweis nicht berechtigter Kleinunternehmer in einer sog. „Kleinbetragsrechnung“ das Entgelt und den darauf entfallenden Steuerbetrag für eine Lieferung oder sonstige Leistung in einer Summe sowie den anzuwendenden Steuersatz aus, schuldet er den sich aus einer Aufteilung des in einer Summe angegebenen Rechnungsbetrags in Entgelt und Steuerbetrag ergebenden Steuerbetrag jedenfalls dann gemäß § 14c Abs. 2 Satz 1 UStG, wenn die Kleinbetragsrechnung alle in § 33 Satz 1 UStDV genannten Angaben enthält und deshalb vom Leistungsempfänger gemäß § 35 Abs. 1 UStDV für Zwecke des Vorsteuerabzugs verwendet werden kann.
Volltext: BB-ONLINE BBL2013-2965-2 unterwww.betriebs-berater.de