FG Saarland: Umwegfahrt bei einer Dienstreise
Das FG Saarland hat mit Urteil vom 28.2.2013 -2 K 1305/12 - wie folgt entschieden: Bei einer Dienstreise gelten die Grundsätze des § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 S. 4 EStG, wie sie bei Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zur Anwendung kommen, nicht. Vielmehr ist die berufliche Veranlassung eines Umwegs nach allgemeinen Grundsätzen zu beurteilen.
Das FG hat die Revision nicht zugelassen.
(PM FG Saarland vom 6.8.2013)
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