BMF: Umwandlungssteuererlass veröffentlicht
Das BMF hat im Schreiben vom11.11.2011 – IV C 2 – S 1978b/08/10001, BStBl. I 2011, 1314 – veröffentlicht am 2.1.2012, den lange erwarteten Umwandlungssteuererlass „Anwendung des Umwandlungssteuergesetzes i. d. F. des Gesetzes über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Einführung weiterer steuerlicher Vorschriften (SEStEG)“ bekannt gemacht. Er enthält gegenüber der Fassung vom 2.5.2011 (vgl. dazu auch BB Special 1.2011) praktisch wichtige Änderungen: Der Erlass enthält nunmehr z. B. eine Übergangsregelung für Fälle, in denen die Regelungen des Erlasses von der bisherigen Auffassung der Finanzverwaltung abweichen. Weitere Änderungen betreffen die Behandlung von Mitunternehmeranteilen (sie werden auch dann als Teilbetrieb behandelt, wenn sie zu den funktionalwesentlichen Betriebsgrundlagen eines (anderen) Teilbetriebs gehören). Ferner kann eine Buchwertfortführung bei Verschmelzung auf und bei Einbringung in eine Organgesellschaft vollzogen werden, wenn der Organträger der Körperschaftsteuer unterliegt – und das ohne Billigkeitsmaßnahme.
Volltext des Schr.: // BB-ONLINE BBL2012-86-6 unter www.betriebs-berater.de
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