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Steuerrecht
29.08.2008
Steuerrecht
BFH: Umsatzsteuersatz bei entgeltlicher Kfz-Überlassung durch „Carsharing“-Verein

Die entgeltliche Überlassung von Kfz durch einen „Carsharing“-Verein an seine Mitglieder unterliegt nach der Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 12.6.2008 – V R 33/05 –) dem Regelsteuersatz nach § 12 Abs. 1 und nicht dem ermäßigten Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 8a UStG. Denn diese Kfz-Überlassung stellt einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb dar, nicht aber Umsätze im Rahmen eines Zweckbetriebs.

Volltextdes Urteils: // BB-ONLINE BBL2008-1927-4

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