BFH: Umsatzsteuerrechtliche Organschaft in der Insolvenz
Der BFH hat mit Urteil vom 15.12.2016 – V R 14/16 – wie folgt entschieden:
1. Mit der Insolvenzeröffnung über das Vermögen des Organträgers endet die Organschaft.
2.UnabhängigvondenVerhältnissenbeimOrganträger endet die Organschaft jedenfalls mit der Insolvenzeröffnung bei der Organgesellschaft.
3. Die Bestellung eines Sachwalters im Rahmen der Eigenverwaltung nach §§ 270 ff. InsO in den Insolvenzverfahren des bisherigen Organträgers und der bisherigen Organgesellschaft ändert hieran nichts.