BMF: Umsatzsteuerrechtliche Organschaft – Nichtanwendungserlass
Das BMF hat durch Schreiben vom 1.12.2009 – IV B 8 – S 7105/09/10003 – einen Nichtanwendungserlass zum BFH-Urteil vom 29.1.2009 – V R 67/07 – veröffentlicht. Der BFH verneint eine wirtschaftliche Eingliederung aufgrund einer Vermietung eines Grundstücks, das die räumliche und funktionale Grundlage der Geschäftstätigkeit der Organgesellschaft bildet, wenn für das Grundstück Zwangsverwaltung und -versteigerung angeordnet wird. Als maßgebenden Zeitpunkt für die Entflechtung sieht das BMF denjenigen der Beendigung des Nutzungsverhältnisses an.
Volltext des Schr.: s. Zusatzmaterial rechts