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Steuerrecht
29.08.2017
Steuerrecht
FG Köln: Umsatzsteuerrechtliche Behandlung eines Verfahrensbeistands

Das FG Köln hat mit Urteil vom 17.5.2017 – 9 K 3140/14 – wie folgt entschieden:

1. Bei der Tätigkeit als Verfahrensbeistand nach § 158 FamFG handelt es sich nicht um eine eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundene Dienstleistung im Sinne des Art. 132 Abs. 1 Buchst. g) MwStSystRL.

2. Der Verfahrensbeistand unterliegt daher der Umsatzsteuer.

(Leitsatz der Redaktion) 

–          Das FG hat die Revision zugelassen. 

Volltext unter BBL2017-2006-6

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