FG Köln: Umsatzsteuerrechtliche Behandlung eines Verfahrensbeistands
Das FG Köln hat mit Urteil vom 17.5.2017 – 9 K 3140/14 – wie folgt entschieden:
1. Bei der Tätigkeit als Verfahrensbeistand nach § 158 FamFG handelt es sich nicht um eine eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundene Dienstleistung im Sinne des Art. 132 Abs. 1 Buchst. g) MwStSystRL.
2. Der Verfahrensbeistand unterliegt daher der Umsatzsteuer.
(Leitsatz der Redaktion)
– Das FG hat die Revision zugelassen.
Volltext unter BBL2017-2006-6