FG Köln: Umsatzsteuerrechtliche Behandlung eines Verfahrensbeistands
Das FG Köln hat mit Urteil vom 17.5.2017 – 9 K 3140/14 - wie folgt entschieden:
1. Bei der Tätigkeit als Verfahrensbeistand nach § 158 FamFG handelt es sich nicht um eine eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundene Dienstleistung i. S. d. Art. 132 Abs. 1 Buchst. g) MwStSystRL.
2. Der Verfahrensbeistand unterliegt daher der Umsatzsteuer.
(Leitsätze der Redaktion)
→Das FG hat die Revision zugelassen.