BMF: Umsatzsteuerrechtliche Behandlung der Umsätze aus Sortengeschäften einer Wechselstube
Das BMF hat mit Schreiben vom 5.10.2011 – IV D 2 – S 7100/08/10009 :002 – das BFH-Urteil vom 19.5.2010 – XI R 6/09 – in den UStAE aufgenommen und wendet das Urteil daher an. In diesem Urteil hat der BFH entschieden, dass ein Unternehmer, der in- und ausländische Banknoten und Münzen im Rahmen von Sortengeschäften an- und verkauft, keine Lieferungen, sondern sonstige Leistungen ausführt. Der BFH hat in diesem Zusammenhang weiter entschieden, dass die Bestimmungen über Buch- und Belegnachweise bei Ausfuhrlieferungen nach den §§ 8 und 17 UStDV auf den Nachweis des Wohnsitzes des Empfängers einer sonstigen Leistung nicht analog anwendbar sind.
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