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Steuerrecht
31.01.2018
Steuerrecht
FG Düsseldorf: Umsatzsteuerpflichtigkeit von Verwaltungs- und Personalkostenbeiträgen bei Förderung im sog. Zentralstellenverfahren für das Deutsch-Französische (DFJW) und das Deutsch-Polnische Jugendwerk(DPJW)

Das FG Düsseldorf hat mit Urteil vom 22.11.2017 – 5 K 3337/14 U – wie folgt entschieden:

1. Das Vergabeverfahren zur Gewährung von Zuschüssen und Leistungen zur Förderung der Kinder- und Jugendhilfe durch den Kinder- und Jugendplan (KJP) wie auch nach den Richtlinien des DFJW und des DPJW ist streng reglementiert.

2. Bei alle dem handelt es sich um Instrumentarien, die es – gleichgültig, ob sie auf öffentlich-rechtlichen Grundlagen oder privatrechtlichen Vereinbarungen beruhen – nur aushaushaltsrechtlichen Gründen gibt. Der Umstand, dass Zahlungen aus haushaltsrechtlichen Gründen an die Erfüllung der Auflage einer zweckentsprechenden Verwendung oder einer Erfolgskontrolle geknüpft werden (Zweckbestimmungen), führt jedoch allein nicht zu einem Leistungsaustausch.

3. Immerhin spricht eine institutionelle Förderung schon vom Ansatz her eher dafür, dass die Förderung einer Tätigkeit im Vordergrund steht – es geht nicht um eine konkrete Gegenleistung, sondern um eine Einrichtung zur Ausübung einer Tätigkeit an sich.

4. DFJW und DPJW sind keine individuellen Leistungsempfänger, die aus den Leistungen eines Vereins zur Förderung der Kinder- und Jugendhilfe einen konkreten Vorteil ziehen.

(Leitsätze der Redaktion)

Volltext unter BBL2018-277-2

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