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Steuerrecht
20.11.2009
Steuerrecht
BFH: Umsatzsteuerpflicht bei PKW-Überlassung an Handelsvertreter

Der BFH hat durch Urteil vom 12.5.2009 – V R 24/08 – entschieden, dass nicht nur Leistungen gegen Geldzahlung, sondern auch tauschähnliche Vorgänge der Umsatzsteuer unterliegen. Strittig war, ob ein Unternehmer an Handelsvertreter dadurch eine von ihm zu versteuernde Leistung erbringt, dass er seinen Handelsvertretern Kraftfahrzeuge zur Verfügung stellt, die diese zwar nur für Vertriebstätigkeiten und nicht auch für private Zwecke verwenden dürfen, das private Nutzungsverbot jedoch nicht hinreichend überwacht wird.

Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2009-2563-1

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