BFH: Umsatzsteuerlicher Unternehmer trotz fehlender Gewinnerzielungsabsicht
Durch Urteil vom 12.2.2009 – V R 61/06 – hat der BFH entschieden: Eine Kommanditgesellschaft, die nachhaltig mit der Absicht, Einnahmen zu erzielen, eine Pferdezucht betreibt, ist umsatzsteuerrechtlich Unternehmer, auchwenn die Gewinnerzielungsabsicht fehlt. Der Betrieb einer Pferdezucht in größerem Umfang mit erheblichen Umsätzen diene nicht einer überdurchschnittlichen Repräsentation, der Unterhaltung von Geschäftsfreunden, der Freizeitgestaltung oder der sportlichen Betätigung. Die Voraussetzungen eines sog. Repräsentationseigenverbrauchs lägen in einem derartigen Fall nicht vor.
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2009-1267-1