BFH: Umsatzsteuerliche Organschaft: Zeitpunkt der organisatorischen Eingliederung durch Beherrschungsvertrag
Der BFH hat mit Urteil vom 10.5.2017 – V R 7/16 - wie folgt entschieden:
Unterstellt eine juristische Person gemäß oder entsprechend § 291 AktG die Leitung ihrer Gesellschaft einem anderen Unternehmen, so führen die auf diesem Beherrschungsvertrag beruhenden umfassenden Weisungsrechte anders als die sich aus der Stellung als Mehrheitsgesellschafter gemäß § 46Nr. 6GmbHG ergebenden Weisungsrechte zur organisatorischen Eingliederung.