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Steuerrecht
07.08.2019
Steuerrecht
FG Münster: Umsatzsteuerliche Organschaft – Organisatorische Eingliederung einer Bank in ihren alleinigen Gesellschafter

Das FG Münster hat mit Urteil vom 18.6.2019 – 15 K 3739/16 U - entschieden:

1. Umstände, die lediglich eine faktische Einflussmöglichkeit auf die laufende Geschäftsführung und das Geschäftsleitungsgremium der Organgesellschaft gewähren, sind grundsätzlich nicht geeignet, eine organisatorische Eingliederung zu bewirken.

2. Die Bestimmung der mehrheitlichen Besetzung des Aufsichtsrats durch den Vorstand begründet ebenfalls mangels Weisungsrechts keine derartige Einflussmöglichkeit.

(Leitsätze der Redaktion)

--> Das FG hat die Revision zugelassen.

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