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Steuerrecht
05.09.2011
Steuerrecht
FG Düsseldorf: Umsatzsteuerliche Entgeltsminderung bei Vermittlungsleistungen durch Gewährung von Preisnachlässen

Das FG Düsseldorf hat durch Urteil vom 23.3.2011 – 5 K 3298/08 U – entschieden: Der BFH hat zu Verkaufsfördermaßnahmen entschieden, dass sich die Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer in einschlägigen Fällen vermindert (u. a. BFH, 13.7.2006 – V R 46/05, BStBl. II 2007, 186, BB 2006, 2682 Ls; vom 13.3.2008 – V R 70/ 06, BStBl. II 2008, 997). Danach ist es nicht erforderlich, dass ein Preisnachlass in der unmittelbaren Leistungsbeziehung gewährt werden muss. Die Finanzverwaltung folgt dem mit der Einschränkung, dass die vermittelte Leistung an den Endverbraucher im Inland steuerpflichtig ist (Abschn. 224 Abs. 10 UStAE). Für eine solche einschränkende Auslegung gibt es nach Ansicht des FG aber keine Rechtsgrundlage. Das FG hat die Revision zum BFH zugelassen.
(Quelle: PM FG Düsseldorf vom 30.8.2011)

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