BMF: Umsatzsteuerliche Behandlung eines Erdgasspeichers als Teil des Erdgasnetzes i. S. d. § 3g UStG
Das BMF hat mit Schreiben vom 23.1.2017 – III C 2 – S 7124/10/10001 :001 mitgeteilt:
Der Ort der Lieferung von Mindest- und Arbeitsgas in mit dem Netz verbundenen Erdgasspeichern – ohne eine tatsächliche Ausspeicherung von Gas – bestimmt sich folglich unter den weiteren dort genannten Voraussetzungen nach § 3g UStG. Abschn. 3g Abs. 1 UStAE wird wie folgt geändert:
1. Nach Satz 2 wird folgender neuer Satz 3 eingefügt: „3Zum Erdgasnetz gehören auch die Erdgasspeicheranlagen, deren Zugang ausschließlich über eine Erdgasleitung erfolgt, die fest und dauerhaft an das Erdgasverteil- bzw. Erdgasübertragungsnetz angeschlossen ist.“
2. Der bisherige Satz 3 wird neuer Satz 4.
Volltext unter: BBL2017-342-4