BReg: Umsatzsteuerkontrolle ist Ländersache
Für die Erhebung und Kontrolle der Umsatzsteuer sind die Länder zuständig. Darauf weist die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/13782) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/13300) hin, die sich nach Einnahmeausfällen durch die nicht erfolgte nachträgliche Korrektur des Vorsteuerabzugs erkundigt hatte. Der Bundesregierung liegen keine Informationen dazu vor, wie oft Kontrollmitteilungen nach einer Änderung der Bemessungsgrundlage an die jeweils zuständigen Finanzämter des Vorsteuerabzugsberechtigten versendet worden seien, heißt es in der Antwort weiter.
(hib-Mitteilung Nr. 1284 vom 15.11.2019)