FG Hamburg: Umsatzsteuerkarussell – Haftungsbescheid gegen Geschäftsführer
In einem Verfahren über einen Haftungsbescheid gegen den Geschäftsführer einer Gesellschaft, die am Ende der deutschen Rechnungskette eines sog. Umsatzsteuerkarussells stand, stellte der 2. Senat aufgrund einer umfänglichen Würdigung des Sachverhalts seine maßgeblich lenkende Rolle fest und bestätigte seine Inanspruchnahme wegen Steuerhinterziehung für die nach § 14c Abs. 2 UStG bestehende Umsatzsteuerschuld der in der Rechnungskette davor liegenden Firma. Gegen das Urteil wurde Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt (Az. des BFH: VII B 190/12).
FG Hamburg, Urteil vom 6.9.2012 – 2 K 232/11
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