BFH: Umsatzsteuerfreiheit von Eingliederungsleistungen
Der BFH hat mit Urteil vom 9.3.2017 – V R 39/16 - wie folgt entschieden: Die Beschränkung der Umsatzsteuerfreiheit für Eingliederungsleistungen gemäß § 4 Nr. 16 Buchst. h UStG auf die Leistungen von Unternehmern, mit denen eine Vereinbarung nach § 75 SGBXII besteht, ist unionsrechtskonform.