BFH: Umsatzsteuerfreiheit eines Hausnotrufsystems und von Betreuungsleistungen in einem Altenheim
Der BFH hat mit Urteil vom 3.8.2017 – V R 52/16 – wie folgt entschieden:
Die für die Umsatzsteuerfreiheit von Betreuungsleistungen erforderliche Kostentragung durch die Pflegekasse kann sich beim Betrieb eines Hausnotrufsystems aus der Zuerkennung einer Pflegestufe ergeben.
(Amtlicher Leitsatz)
Volltext unter BBL2017-2709-5