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Steuerrecht
27.02.2012
Steuerrecht
FG Münster: Umsatzsteuerfreiheit der Lieferung von Geldspielautomaten

Das FG Münster hat im Urteil vom 24.11.2011 – 5 K 1385/07 U – entschieden: Ein Steuerpflichtiger, der sich auf die unmittelbare Anwendung des Art. 13 Teil B Buchst. f) der Sechsten RL beruft – mit der Folge, dass die von ihm erzielten Geldspielumsätze als steuerfrei behandelt werden –, muss als Konsequenz auch die Annexregelung des Art. 13 Teil B Buchst. c) der RL gegen sich gelten lassen. Dies gilt jedenfalls dann, wenn – wie im vorliegenden Fall – sowohl die in unmittelbarer Anwendung der RL steuerfreien Geldspielumsätze als auch die Umsätze aus der Veräußerung der Geldspielgeräte innerhalb desselben Veranlagungszeitraums anfallen und aus der Verwendung derselben Geldspielgeräte herrühren. Das FG hat die Revision zugelassen (Az. des BFH: XI R 5/12)
(Quelle: Mitteilung FG Mnster vom 15.2.2012)

Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2012-542-3 unter www.betriebs-berater.de

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