BFH: Umsatzsteuerfreie Standplatzvermietung – Rüge eines Verfahrensverstoßes gegen § 96 Abs. 1 S. 1 FGO
Der BFH hat mit Urteil vom 13.2.2014 – V R 5/13 – wie folgt entschieden:
1. Vermietet eine Gemeinde Standflächen bei einer Kirmesveranstaltung auf zivilrechtlicher Grundlage, handelt sie als Unternehmerin (§ 2 Abs. 3 S. 1 UStG).
2. Die Standplatzvermietung ist im vollen Umfang gemäß § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG steuerfrei (Fortführung der Rechtsprechung vom24.1.2008 V R 12/05, BFHE 221, 310, BStBl. II 2009, 60).
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