BFH: Umsatzsteuerfreie Leistungserbringung beim Jugendfreiwilligendienst
Der BFH hat mit Urteil vom 24.6.2020 – V R 21/19 – wie folgt entschieden:
Erbringt ein Träger des Jugendfreiwilligendienstes, der gemäß § 11 Abs. 1 JFDG zur Gewährung von Geld- oder Sachleistungen an die Freiwilligen verpflichtet ist, Leistungen an die Einsatzstelle der Freiwilligen, die von der Einsatzstelle durch eine monatliche Pauschale vergütet wird, ist diese Leistung nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL steuerfrei.
(Amtlicher Leitsatz)
Volltext BB-Online BBL2020-2069-2