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Steuerrecht
29.04.2010
Steuerrecht
BFH: Umsatzsteuerfreie Leistungen durch Musiker

Der BFH hat mit Urteil vom 18.2.2010 – VR 28/08 – entschieden, dass auch einzelne Musiker umsatzsteuerfreie Leistungen erbringen können. Nach § 4 Nr. 20 Buchst. a S. 2 UStG sind nicht nur die Leistungen der Orchester, die von öffentlichrechtlichen Trägern unterhalten werden, sondern auch die musikalischen Leistungen der privaten Orchester umsatzsteuerfrei. Für private Orchester gilt dies aber nur,wenn die zuständige Landesbehörde bescheinigt, dass das private Orchester die gleichen kulturellen Aufgaben wie ein Orchester eineröffentlich-rechtlichen Körperschaft erfüllt. Liegt die erforderliche Bescheinigung für das private Orchester vor, sind nach dem jetzt veröffentlichten Urteil des BFH nicht nur für die durch das Orchester erbrachten Leistungen, sondern auch die Leistungen steuerfrei, die einzelne Musiker, die als Unternehmer selbständig tätig sind, als Orchestermitglied gegenüber dem Orchester erbringen. Dies beruht maßgeblich auf dem Urteil des EuGH vom 3.4.2003 – C-144/00, Hoffmann, Slg. 2003, I-2921, BFH/NV Beilage 2003, 153). Aufgrund dieses EuGH-Urteils wurde nun eine frühere Rechtsprechung des BFH, die von der Steuerpflicht der durch den einzelnen Musiker erbrachten Leistung ausgegangen ist, gegenstandslos.

Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2010-1117-4 unter www.betriebs-berater.de
(PM BFH vom 28.4.2010)

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