FG Hamburg: Umsatzsteuerfreie Heilbehandlungsleistungen eines Laborarztes
Das FG Hamburg hat mit Urteil vom 23.10.2013 - 2 K 349/12 - wie folgt entschieden: Umsätze eines Laborarztes, der Gewebeproben anderer Ärzte und/oder Krankenhäuser analysiert und befundet, sind als Heilbehandlungsleistungen nach § 4 Nr. 14 Buchst. a) UStG steuerfrei.
--> Revision eingelegt, Az. des BFH XI R 48/13.