FG Münster: Umsatzsteuerbemessungsgrundlage für Leistungen gegen Prämienpunkte
Das FG Münster hat mit Urteil vom 14.11.2017 – 15 K 281/14 U - wie folgt entschieden: Die Umsatzsteuerbemessungsgrundlage ist für Leistungen zu erhöhen, die ein Unternehmer als Prämien an Kunden seiner Geschäftspartner gegen Einlösung virtueller Prämienpunkte erbringt, für die die Partner an den Unternehmer in früheren Jahren Zahlungen erbracht hatten, wenn feststeht, dass nicht alle Prämienpunkte eingelöst werden.
Indiz für eine einheitliche Leistung kann der Umstand sein, dass der Unternehmer für die von ihm ausgeführte, aus mehreren Elementen bestehende Lieferung oder sonstige Leistung ein einheitliches Entgelt bezieht.
(Leitsätze der Redaktion)
→ Das FG hat die Revision zugelassen.