FG Münster: Umsatzsteuerbefreiung von Privatkliniken
Das FG Münster hat mit Urteil vom 18.3.2014 -15 K 4236/11 U - wie folgt entschieden: Im Rahmen von Krankenhausbehandlungen durchgeführte psychotherapeutische Leistungen einer Privatklinik sind auch dann umsatzsteuerfrei, wenn die Voraussetzungen des § 4 Nr. 14 Buchst. b) UStG – öffentlich-rechtliches Krankenhaus oder zugelassenes Krankenhaus i. S. des § 108 SGB V – nicht vorliegen. Die vom deutschen Gesetzgeber in § 4 Nr. 14 Buchst. b) UStG aufgestellten Voraussetzungen für eine Steuerfreiheit entsprechender psychotherapeutischer Leistungen sind nicht mit der europarechtlichen Regelung des Art. 132 Abs. 1 Buchst. b) der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie vereinbar.
--> Das FG hat die Revision zugelassen.