BMF: Umsatzsteuerbefreiung für Beförderung kranker/verletzter Personen
Das BMF hat im Schreiben vom 7.4.2011 - IV D 3 - S 7174/10/10002 - u. a. klargestellt, welche Voraussetzungen ein für den Transport kranker/verletzter Personen hergerichtetes Fahrzeug aufweisen muss, um als mit „speziellen Einrichtungen" versehenes Fahrzeug i. S. d. § 4 Nr. 17 Buchst. b UStG zu gelten. Da diese Vorrichtung nicht dauerhaft sein muss, kann der Unternehmer ggf. auch weitere Personen befördern; der hierauf entfallende Umsatz ist dann steuerpflichtig. Das Entgelt für Beförderungsleistung muss dann ggf. in steuerpflichtiges und nicht steuerpflichtiges Entgelt aufgeteilt werden.
--> Volltext des Schreibens: siehe Zusatzmaterial rechts