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Steuerrecht
20.04.2011
Steuerrecht
BMF: Umsatzsteuerbefreiung für Anfertigung/Reparatur von Zahnersatz

Das BMF hat den UStAE durch Schreiben vom 11.4.2011 - IV D 3 - S 7130/07/10008 - aktualisiert. Es hat die Abschnitte 4.3.5, 4.4.1, 4.11b, 4.17.1, 4.191, 4.19.2, 4.25.1, 4.28.1, 6.1, 6a.1, 15.13, 25.2 und 25c.1 an die Rechtsprechung des EuGH im Urteil  vom 7.12.2006 - C-240/05, Eurodental, angepasst. Der EuGH hat darin entschieden, dass Umsätze wie die Anfertigung und Reparatur von Zahnersatz, die nach Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. e der 6. Richtlinie (seit 1.1.2007: Art. 132 Abs. 1 Buchtst. e MwStSystRL) innerhalb eines Mitgliedstaats von der MwSt befreit sind, ungeachtet der im Bestimmungsmitgliedstaat anwendbaren MwSt-Regelung kein Recht zum Vorsteuerabzug eröffnen, selbst wenn es sich um innergemeinschaftliche Umsätze handelt. Daraus zieht das BMF die Konsequenz, dass die Steuerbefreiungen ohne Vorsteuerabzug (§ 4 Nr. 8 bis 28 UStG, § 25c Abs. 1 und 2 UStG) den Steuerbefreiungen mit Vorsteuerabzug (§ 4 Nr. 1 bis 7 UStG) vorgehen.

--> Volltext des Schreibens: siehe Zusatzmaterial rechts


 

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