BFH: Umsatzsteuerbefreiung bei ambulanter Pflege (40 %-Grenze des § 4 Nr. 16 Buchst. e UStG a. F.) – Organschaft bei Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters
Der BFH hat mit einem Urteil vom 28.6.2017 – XI R 23/14 – ECLI:DE:BFH:2017:U.280617.XIR23.14.0 – wie folgt entschieden:
Leistungen der sog. 24-Stunden-Pflege von privatrechtlichen Einrichtungen zur ambulanten Pflege waren in den Jahren 2005 und 2006 nur dann umsatzsteuerfrei, wenn im Vorjahr oder im jeweiligen Kalenderjahr die Pflegekosten in mindestens 40 % der Pflegefälle von den gesetzlichen Trägern der Sozialversicherung oder Sozialhilfe ganz oder zum überwiegenden Teil getragen worden sind. Diese Einschränkung ist weder unionsrechtswidrig noch verfassungswidrig.
(Leitsatz)
Volltext unter BBL2017-2133-4