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Steuerrecht
13.01.2012
Steuerrecht
BFH: Umsatzsteuerbefreiter Behindertenfahrdienst

Der BFH hat imUrteil vom 15.9.2011 - V R 16/11 -

entschieden: Die Leistungen eines Mitglieds eines

Wohlfahrtverbandes kommen dem begünstigten

Personenkreis auch dann unmittelbar i. S. v. § 4

Nr. 18 Buchst. b UStG zugute, wenn es Fahrdienstleistungen

ohne Zwischenschaltung Dritter an

Menschen mit Behinderung erbringt und dabei

aufgrund eines mit einer anderen Person abgeschlossenenVertrages

tätigwird.FürdieSteuerfreiheit

nach § 4 Nr. 18 UStG kommt es nicht auf die

Zweckbetriebsvoraussetzungen des § 66 AO an.

Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2012-153-3

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