FG Schleswig-Holstein: Umsatzsteuerbare Leistung durch gesellschaftsvertragliche Übernahme der Erfüllung von Selbstverwaltungsaufgaben der Gesellschafter
Das FG Schleswig-Holstein hat mit Urteil vom 29.8.2011 – 4 K 51/10 – entschieden, dass eine steuerbare Leistung i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG vorliegt, wenn eine GmbH aufgrund ihrer Satzung die Erfüllung freiwilliger Selbstverwaltungsaufgaben ihrer Gesellschafter übernimmt und zur Finanzierung Kapitalzuführungen der Gesellschafter erhält. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Leistung nicht unmittelbar Dritten zugute kommt. Im konkreten Fall erbrachte die Klägerin, eine vom Landkreisen gegründete GmbH, Planungs- und Organisationsleistungen zur Sicherstellung des ÖPNV. Die Zahlungen der Landkreise sah das FG als Entgelt für eine steuerbare und steuerpflichtige Leistung der Klägerin an. Diese sei im konkreten Individualinteresse der Landkreise tätig geworden, da sie eine den Landkreisen übertragene Selbstverwaltungsaufgabe erfüllt habe. Das Urteil ist rechtskräftig.
(Newsletter FG Schleswig-Holstein vom 22.12.2011)
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2012-153-5