BFH: Umsatzsteuer im Freizeitpark
Der BFH hat mit Urteil vom 2.8.2018 – V R 6/16 - entschieden: Die Steuersatzermäßigung nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. d UStG gilt nicht für ortsgebundene Schaustellungsunternehmen.
Der BFH hat mit Urteil vom 2.8.2018 – V R 6/16 - entschieden: Die Steuersatzermäßigung nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. d UStG gilt nicht für ortsgebundene Schaustellungsunternehmen.