BFH: Umsatzsteuer bei unternehmerischer Tätigkeit des Insolvenzschuldners
Der BFH hat im Urteil vom 8.9.2011 – V R 38/10 – entschieden: Nutzt der Insolvenzschuldner unberechtigt einen zur Masse gehörenden Gegenstand für seine nach Insolvenzeröffnung aufgenommene Erwerbstätigkeit, ist die durch sonstige Leistungen des Insolvenzschuldners begründete Umsatzsteuer jedenfalls dann keine Masseverbindlichkeit, wenn die Umsätze im Wesentlichen auf dem Einsatz seiner persönlichen Arbeitskraft und nicht im Wesentlichen auf der Nutzung des Massegegenstandes beruht.
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2012-86-2 unter www.betriebs-berater.de
Dazu erscheint in Kürze ein BB-Kommentar von Marchal.