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Steuerrecht
22.07.2011
Steuerrecht
BFH: Umsatzsteuer bei Veräußerungen von Zahlungsansprüchen eines Landwirts aufgrund GAP-Reform

Der BFH hat im Urteil vom 30.3.2011 – XI R 19/ 10 – entschieden: Die Veräußerung von Zahlungsansprüchen (ohne Fläche), die einem Landwirt aufgrund der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union (GAPReform) zugewiesen worden waren, unterliegt der Umsatzbesteuerung. Sie ist nicht gem. § 24 UStG nach Durchschnittssätzen zu besteuern und ist auch nicht nach § 4 Nr. 8 Buchst. c UStG steuerfrei.
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2011-1814-1 unter www.betriebs-berater.de

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