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Steuerrecht
13.03.2013
Steuerrecht
BFH: Umsatzsteuer bei „Dinner-Show“

1. Die Kombination von künstlerischen und kulinarischen Elementen in Form einer „Dinner- Show“ kann eine komplexe Leistung sein, die dem Regelsteuersatz unterliegt.
2. Allein der Umstand, dass beide Bestandteile im Wirtschaftsleben auch getrennt erbracht werden, rechtfertigt keine Aufspaltung des Vorgangs, wenn es dem durchschnittlichen Besucher der „Dinner-Show“ um die Verbindung beider Elemente geht.

BFH, Urteil vom 10.1.2013 – V R 31/10

Volltext: BB-ONLINE BBL2013-661-3 unter www.betriebs-berater.de

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