BMF: Umsatzsteuer
BMF, 29. 11. 2007 - IV A 6 - S 7160-a/07/0001
Nach der Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 21. 6. 2007 - Rs. C-453/05, Volker Ludwig) können sog. Untervermittlungsleistungen bei Kreditvermittlungen ebenfalls umsatzsteuerfrei sein; eine steuerfreie Kreditvermittlung setzt auch nicht voraus, dass ein Kontakt des Erbringers der Vermittlungsleistung zu beiden Vertragspartnern bestanden haben muss. An der abweichenden Rechtsauffassung in Abschn. 57 Abs. 8 UStR wird nicht mehr festgehalten. Die Grundsätze des EuGH-Urteils vom 21. 6. 2007 sind in allen noch nicht bestandskräftigen Fällen anzuwenden. Für vor dem 1. 1. 2008 ausgeführte Umsätze wird es nicht beanstandet, wenn sich ein Unternehmer auf die bisherige abweichende Rechtsauffassung beruft.