EuGH: Umsatzsteuer- Bemessungsgrundlage bei vom Steuerpflichtigen nicht in Rechnung gestellten Ausgaben
Der EuGH hat im Beschluss vom 9.12.2011 – C- 69/11, Connoisseur Belgium BVBA, entschieden: Art. 11 Teil A Abs. 1 Buchst. a der Sechsten RL 77/38 ist dahin auszulegen, dass die Mehrwertsteuer unter Umständen nicht auf Ausgaben oder Beträge geschuldet wird, die vom Steuerpflichtigen seinem Vertragspartner nach dem Vertrag hätten in Rechnung gestellt werden können, aber nicht in Rechnung gestellt wurden.
Volltext des Beschl.: // BB-ONLINE BBL2012-801-2 unter www.betriebs-berater.de