FG Niedersachsen: Umsatzsteuer - Schätzung von Lebensmittelentnahmen grundsätzlich anhand der Richtsatzsammlung
Das FG Niedersachsen hat mit Urteil vom 9.1.2014 – 16 K 164/13 - wie folgt entschieden: Ist die Summe der Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben zum vollen Steuersatz höher als die der Leistungsbezüge des Unternehmens zum vollen Steuersatz, rechtfertigt dies eine abweichende Schätzung.
--> Hinweis der Redaktion: Gegen das Urteil wurde Revision eingelegt, Az. beim BFH: V R 32/14.