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Steuerrecht
29.04.2011
Steuerrecht
Verwaltungsanweisung BMF: Umsatzbesteuerung von Anzahlungen

Das BMF hat durch Schreiben vom 15.4.2011 – IV D 2 – S 7270/10/10001 – eine Neufassung von Abschn. 13.5. UStAE vorgenommen. Nach Satz 1 dieser Regelung können Anzahlungen außer in Barzahlungen auch in Lieferungen oder sonstigen Leistungen bestehen, die im Rahmen eines Tauschs oder tauschähnlichen Umsatzes als Entgelt oder Teilentgelt hingegeben werden. Das BMF fügt nunmehr folgenden Satz 2 an: „Eine Vereinnahmung der Anzahlung durch den Leistungsempfänger wird in diesen Fällen nicht dadurch ausgeschlossen, dass diese Leistung selbst noch nicht als ausgeführt gilt und die Steuer hierfür nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a Satz 1 UStG noch nicht entstanden ist“.
Volltext des Schr.: // BB-ONLINE BBL2011-1110-8

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