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Steuerrecht
30.06.2011
Steuerrecht
BFH: Umsatzbesteuerung für Operninszenierung

Der BFH hat im Urteil vom 4.5.2011 – XI R 44/08 – entschieden: Die Inszenierung einer Oper durch einen selbstständig tätigen Regisseur gegen Honorar ist weder nach dem UStG noch nach Unionsrecht steuerbefreit und unterliegt dem Regelsteuersatz. Gemäß § 4 Nr. 20 Buchst. a S. 1 UStG sind Umsätze der Theater, Orchester und weiterer Einrichtungen des Bundes, der Länder, der Gemeinden oder der Gemeindeverbände steuerfrei. Das Gleiche gilt nach § 4 Nr. 20 Buchst. a S. 2 UStG für die Umsätze gleichartiger Einrichtungen anderer Unternehmer, wenn die zuständige Landesbehörde bescheinigt, dass sie die gleichen kulturellen Aufgaben erfüllen. Dazu zählt der BFH auch die Inszenierung einer Oper. Der BFH betont, dass er die Regelung für unionsrechtskonform hält. Er bezeichnet auch Abgrenzungsmerkmale zu den Umsätzen eines Theaters.

Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2011-1685-2 unter www.betriebs-berater.de
(PM BFH vom 29.6.2011)

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