FG Niedersachsen: Umsätze aus Pensionspferdehaltung
Das FG Niedersachsen hat mit Urteil vom 14.02.2013 - 5 K 281/11 - wie folgt entschieden: Umsätze aus Pensionspferdehaltung zu Zuchtzwecken unterliegen nur insoweit der Durchschnittssatzbesteuerung, als der Pferdeeinsteller selbst Landwirt ist. Das FG hat die Revision zugelassen.