BFH: Umsätze aus Mailing-Aktionen einheitliche sonstige Leistung
Der BFH hat durch Urteil vom 15.10.2009 – XI R 52/06 – entschieden: Leistungen, die im Zusammenhang mit einer sog. Mailing-Aktion erbracht werden, sind Bestandteil einer einheitlichen Leistung gem. § 3 Nr. 9 UStG und unterliegen insgesamt dem Regelsteuersatz. Da die Dienstleistungen gem. § 3a Abs. 1 UStG von dem Ort ausgeführt wurden, von dem aus die Klägerin ihr Unternehmen betrieben hat, lag deren Leistungsort im Inland – mit der Folge, dass sie im Inland steuerbar und steuerpflichtig waren.
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2010-86-1