BFH: Umgekehrte Familienheimfahrten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung
Der BFH hat im Beschluss vom2.2.2011 – VI R 15/ 10 – entschieden: Tritt der den doppelten Haushalt führende Ehegatte die wöchentliche Familienheimfahrt aus privaten Gründen nicht an, sind die Aufwendungen für die stattdessen durchgeführte Besuchsfahrt des anderen Ehegatten zum Beschäftigungsort keine Werbungskosten.
Volltext des Beschl.: // BB-ONLINE BBL2011-789-3 unter www.betriebs-berater.de
(PM BFH vom 23.3.2011)