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Steuerrecht
26.06.2008
Steuerrecht
BFH: Umfang der steuerfreien Entnahme bei Abwahl der Nutzungswertbesteuerung durch einen Landwirt

In dem Urteil vom24.4.2008–IVR30/05 – zugrunde liegenden Fall war streitig, ob im Zusammenhang mit der steuerfreien Entnahme einer Betriebswohnung (Abwahl der Nutzungswertbesteuerung mit Entnahmefiktion des § 52 Abs. 15 Satz 6 und Satz 7 EStGa.F.) auch ein als Hausgarten genutzter Grundstücksteil steuerfrei entnommen werden kann. Der BFH hat entschieden, dass für die Bestimmung des zur Wohnung gehörenden Grund und Bodens, der bei der Abwahl der Nutzungswertbesteuerung gemäß § 52 Abs. 15 EStG a.F. steuerfrei entnommen werden kann, auf den bis zum Entnahmezeitpunkt bestehenden Nutzungs- und Funktionszusammenhang abzustellen ist. Der Nutzungs- und Funktionszusammenhang bestimmt sich nach der tatsächlichen Nutzung sowieden gegendüblichen Verhältnissen im Entnahmezeitpunkt. Auf eine zukünftige andere Zweckbestimmung nach diesem Zeitpunkt kommt es demgegenüber nicht an (Aufgabe der Rechtsprechung des Senats im Urteil vom 24.10.1996 – IV R 43/95, BFHE 181, 333, BStBl. II 1997, 50).
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2008-1423-2

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