BFH: USt – Minderung der Provision einer Einkaufsgenossenschaft aufgrund Skontogewährung an ihre Mitglieder
Mit Urteil vom 13.3.2008 – V R 70/06 – hat der BFH entschieden, dass Preisnachlässe, die eine Einkaufsgenossenschaft (Zentralregulierer) ihren Mitgliedern – zusätzlich zu dem von den Warenlieferanten an die Mitglieder eingeräumten Skonto – für den Warenbezug gewährt („Zusatzkonto“), die Bemessungsgrundlage des Umsatzes der von der Einkaufsgenossenschaft gegenüber den Warenlieferanten erbrachten Leistungen (Zentralregulierung, Bürgschaftsübernahme etc.) mindern. Der BFH gab damit der Revision der Klägerin (Einkaufsgenossenschaft) statt, mit der sie die Minderung der Bemessungsgrundlage für ihre Leistungen an die Warenlieferanten aufgrund des ihren Mitgliedern gewährten zusätzlichen Preisnachlasses (§§ 10, 17 UStG) begehrte. Volltextdes Urteils: // BB-ONLINE BBL2008-1871-2