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Steuerrecht
01.06.2018
Steuerrecht
BReg: US Tax Reform teilweise grundsätzlich positiv

Die Bundesregierung bewertet Teile der US-Steuerreform grundsätzlich positiv. In ihrer Antwort (19/2088) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/1856) heißt es, dass grundsätzlich festzustellen sei, dass internationale Gewinnverlagerungen und Gewinnverkürzungen durch die Einführung robuster Abwehrmaßnahmen in den USA erschwert werden dürften. „Durch die US-Steuerreform wird die USA in Bezug auf die Unternehmensbesteuerung von einem Hochsteuerland zu einem Land mit einer effektiven Steuerbelastung, die im internationalen Vergleich eher im Mittelfeld liegt“. Der Steuerwettbewerb dürfte damit intensiviert werden. Mittelfristig seien aber durch die Reform große Defizite in den öffentlichen Haushalten der USA zu erwarten. Das deutsche Unternehmensteuerrecht und deutsche Unternehmen hält die Bundesregierung für grundsätzlich wettbewerbsfähig.

(Quelle: hib 331/2018 vom 24.5.2018).

Zur US Tax Reform s. a. Schmid/Rost, BB 2018, 988, und den Veranstaltungsbericht zur in den Räumen des dfv in Frankfurt am Main am 24.4.2018 durchgeführten BB-Fachkonferenz US Tax Reform und die Folgen, BB 22/2018, Seiten VI und VII.

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